Einwohneramt: Abmeldung/Wegzug
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen beim Einwohneramt melden. Dies können Sie persönlich am Schalter des Einwohneramts oder online via eUmzugExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. vornehmen.
Informationen zum Wegzug ins Ausland finden Sie hier.
Aktionen
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohneramt | 055 286 11 19 | einwohneramt@schmerikon.ch |
| Name | Verantwortlich | Telefon |
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