Ergänzungsleistungen zur AHV/IV
Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken – also dann, wenn die Ausgaben höher sind als die Einnahmen.
Am 1. Januar 2021 ist die EL-Reform in Kraft getreten. Die wichtigsten Massnahmen der EL-Reform im Überblick:
• Anhebung der Mietzinsmaxima
• Stärkere Berücksichtigung des Vermögens
- Einführung einer Eintrittsschwelle
- Einführung einer Rückerstattungspflicht
- Senkung der Vermögensfreibeträge
• Neue Regelung für den Lebensbedarf von Kindern
• Anrechnung von 80 % des Einkommens des Ehegatten
• Krankenversicherungsprämie: Tatsächliche Ausgaben
• Anpassung der EL-Berechnung für Personen im Heim
• Senkung des EL-Mindestbetrags
Die neuen Regelungen sind im untenstehenden Merkblatt Ergänzungsleistungen (EL) 2021 detaillierter beschrieben und betreffen Personen, welche die Ergänungsleistungen ab 1. Januar 2021 nach neurechtlichen Bestimmungen erhalten.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Merkblatt EL 2021 (PDF, 592.06 kB) | Download | 0 | Merkblatt EL 2021 |
Name | Telefon | Kontakt |
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AHV-Zweigstelle | 055 286 11 13 | anita.vonaarburg@schmerikon.ch |