Grundsteuern / Liegenschaftsabgaben
Grundsteuer
Die Grundsteuer wird jährlich auf den in der Gemeinde gelegenen Grundstücken erhoben.
Steuerpflichtig sind natürliche und juristische Personen, die zu Beginn des Kalenderjahres Eigentümer oder Nutzniesser eines Grundstückes sind (Art. 238 StG).
Der Steuersatz beträgt 0.8 Promille vom Verkehrswert bzw. Ertragswert.
Die Bürgerschaft befindet jeweils an der Bürgerversammlung im Rahmen des Steuerplans über den Steuersatz.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Finanzverwaltung | 055 286 11 15 | finanzverwaltung@schmerikon.ch |
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