Betretungsverbot des Aabach
Das Amt für Natur, Jagd- und Fischerei hat ein Betretungsverbot von Fliessgewässern im Kanton St. Gallen mittels Allgemeinverfügung erlassen. Begründet wird die Massnahmen mit der grossen Belastung der Fische und Wasserlebewesen aufgrund der sehr niedrigen Abflüsse und Wasserstände im Zusammenhang mit den hohen Wassertemperaturen.
Das Betretungsverbot betrifft auch den Aabach. Personen wie auch Tieren, insbesondere Hunden und Pferden, ist es verboten, den Bach zu betreten und sich darin aufzuhalten. Das Amt für Natur, Jagd und Fischerei markiert die betroffenen Stellen gut sichtbar am Gewässer.
Wer trotzdem ins Gewässer steigt, kann nach Art. 292 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs mit Busse bestraft werden. Die Verzeigung wegen Verletzung weiterer Straftatbestände bleibt vorbehalten.
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