Sektionschef
Militärwesen
Militärisch Meldepflichtige haben Zu- und Wegzug, Adressänderung innerhalb der Gemeinde, Änderungen von Personalien sowie Verlust des Dienstbüchleins innerhalb von 14 Tagen dem Sektionschef zu melden.
Auslandurlaub
Angehörige der Armee, welche für länger als 12 Monate ununterbrochen ins Ausland gehen und sich auch zivilrechtlich abmelden, benötigen einen Auslandurlaub. Das Gesuchsformular ist beim Sektionschef erhältlich und muss rechtzeitig, ca. 2 Monate vor der Abreise, beim Kreiskommando eingereicht werden.
Für bis zu 12 Monate Auslandaufenthalt benötigen Sie kein Auslandurlaub, jedoch ist beim Sektionschef eine Verbindungsadresse zu hinterlegen, sodass die militärische Post durch die nächsten Angehörigen ins Ausland nachgesandt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie sämtliche Pflichten (z.B. Schiesspflicht oder WK) zu erfüllen haben. Allenfalls ist vorgängig ein Dispensationgesuch oder Dienstverschiebungsgesuch zu stellen.
Allgemeine Informationen z.B. Aushebungen, Schiesswesen, Entlassung aus der Armee oder interessante Links erhalten Sie unter Amt für Militär und Zivilschutz, Burgstr. 50, 9000 St. Gallen.