Hundekontrolle
Meldepflicht
Wer einen Hund hält, muss dies der politischen Gemeinde melden. Auch Adressänderungen, Besitzerwechsel sowie der Tod des Hundes sind der Hundekontrollstelle der Gemeinde Schmerikon zu melden.
Hundetaxe
Die politische Gemeinde erhebt vom Hundehalter eine jährliche Hundesteuer. Die Jahresgebühr pro Hund beträgt CHF 100.00.
Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise im untenstehenden Merkblatt und gehen Sie entsprechend vor.
Hundekontrollstelle Schmerikon:
Telefon 055 286 11 19
E-Mail: einwohneramt@schmerikon.ch
Zugehörige Objekte
| Name | |||
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| Merkblatt Hundekontrolle (PDF, 464.32 kB) | Download | 0 | Merkblatt Hundekontrolle |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Einwohneramt | 055 286 11 19 | einwohneramt@schmerikon.ch |