Einbürgerungsverfahren
Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Schmerikon erhalten? Oder besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?
Für den Erwerb des Bürgerrechts der Gemeinde Schmerikon ist der Einbürgerungsrat Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.zuständig.
Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Das Sekretariat Einbürgerungsrat Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.informiert Sie gerne über die für Sie massgebenden Anforderungen, den Verfahrensablauf und die Höhe der Einbürgerungsgebühren.
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.
Weitere Informationen zum Einbürgerungsverfahren finden Sie unter:
Staatssekretariat für Migration SEM
LINK: https://www.sem.admin.ch/content/sem/de/home/themen/buergerrecht.htmlExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Amt für Gemeinden und Bürgerrecht
LINK: https://www.sg.ch/recht/buergerrecht-zivilstand/einbuergerung.htmlExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Zugehörige Objekte
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| Merkblatt 'Wie erhalte ich das Schweizer Bürgerrecht?' (PDF, 173 kB) | Download | 0 | Merkblatt 'Wie erhalte ich das Schweizer Bürgerrecht?' |
| Merkblatt Schmerikon Voraussetzungen zur Einbürgerung (PDF, 659 kB) | Download | 1 | Merkblatt Schmerikon Voraussetzungen zur Einbürgerung |
| Merkblatt für Personen mit Schweizer Bürgerrecht (PDF, 483 kB) | Download | 2 | Merkblatt für Personen mit Schweizer Bürgerrecht |
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Gemeindekanzlei | 055 286 11 11 | kanzlei@schmerikon.ch |