Aufhebung Feuerverbot im Wald und Waldesnähe
In der Gemeinde Schmerikon wurde die Waldbrandgefahr von der Stufe 4 (grosse Gefahr) auf Stufe 3 (erhebliche Gefahr) zurückgestuft. Das durch Zirkulationsbeschluss vom 2. September 2026 erlassene Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe wird daher per Mittwoch, 28. Oktober 2026, 12:00 Uhr aufgehoben.
Zugehörige Objekte
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| Allgemeinverfügung Aufhebung Feuerverbot Schmerikon (PDF, 253 kB) | Download | 0 | Allgemeinverfügung Aufhebung Feuerverbot Schmerikon |