Gebühren für Dienstleistungen des Einwohneramts neu geregelt
Der Gemeinderat hat am 3. Februar 2026 die Gebührenansätze des Einwohneramts angepasst. Unter anderem beschloss er in Abkehr von der bisherigen Praxis nun auch Gebühren für Lebensbescheinigungen und Unterschriftenbeglaubigungen zu erheben. Er tat dies auf dem Hintergrund des öffentlichen Spardruckes. Das Zuteilungsreglement der Schule wird zeitnah dem fakultativen Referendum unterstellt. Hierüber und über weitere Geschäfte gibt die Zusammenfassung Auskunft.
Zugehörige Objekte
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| GR-Sitzung 03.02.2026 (PDF, 547 kB) | Download | 0 | GR-Sitzung 03.02.2026 |