Kommunale Informationsstelle Blaualgen
Kontakt
Kommunale Informationsstelle BlaualgenHauptstrasse 16
8716 Schmerikon
Tel. 055 286 11 01
Mobile 079 799 70 17
Fax 055 286 11 12
felix.brunschwiler@schmerikon.ch
Blaualgen / kommunale Informationsstelle
Letzte Aktualisierung: 29.11.2022
Aktuelle Phase: Präventiv
Die letzte Begehung der kantonalen Fachstelle Gewässerqualität im Jahr 2022 erfolgte am 24. November 2022. Dieses Jahr konnte bis im Spätsommer 2022 in der Schmerikoner-Bucht des Zürcher Obersees keine Tychonema-Vorkommen beobachtet werden. Erst ab September wurde sie mikroskopisch gelegentlich gesehen und aktuell kommt sie an einer geschützten, beschatteten Stelle eines Hafens makroskopisch, auf einer Fläche von wenigen m2, sichtbar vor. Sie wächst dort, zusammen mit anderen Blaualgen der Gruppe Oscillatoriales, auf Blockwurfsteinen, die das Ufer sichern.
Versuche, die Toxinkonzentrationen Schnellbestimmungstests nachzuweisen, haben sich nicht als feldtauglich erwiesen. Sie erfordern eine Bearbeitung des Mediums im Labor; was sehr aufwendig ist. Tychonema-Vorkommen in der Schweiz wurden in diesem Jahr einzig im Frühling vom Greifensee, Zürich gemeldet.
Aufgrund der vorliegenden Situation und der winterlichen Bedingungen wird auf eine weitere Sensibilisierung bis in das Frühjahr verzichtet.
Weitergehende Hinweise und Verhaltensregeln
https://www.sg.ch/umwelt-natur/wasser/seen---weiher/gewaesserqualitaet/blaualgen-.html
Hintergrund
Im Sommer 2021 starben in Schmerikon zahlreiche Hunde. Alle Vorkommnisse standen im Zusammenhang mit einem Aufenthalt im Flachwasser oder im Uferbereich beim Aabach-Delta oder an der Seeanlage. Es ist erhärtet, dass es sich um Vergiftungen durch ein Neurotoxin handelt. Im stehenden Wasser an der Mündung des Aabachs konnte ein für Blaualgen bekanntes Toxin nachgewiesen werden. Als Ursprung wurde die Blaualge des Typus Tychonema bourrellyi identifiziert.
Für Hunde besteht bei Vorhandensein dieser spezifischen Blaualge Lebensgefahr. Für Menschen, insbesondere Kleinkinder, kann eine gesundheitliche Gefährdung nicht ausgeschlossen werden.
Unabhängig der Gefährdungssituation erachtet die Politische Gemeinde den Erlass eines Hunde- und/oder Badeverbotes nicht als zweck- und verhältnismässig und beschränkt sich auf Hinweise und Warnungen. Der Mensch muss im Umgang mit Naturgefahren Eigenverantwortung entwickeln und kann diese nicht an eine Behörde delegieren.