Grabräumungen 2024
In Anwendung von Art. 27 der kantonalen Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Friedhöfe und Bestattungen (sGS 458.11) und Art. 24 des Friedhof- und Bestattungsreglements der Gemeinde Schmerikon teilt der Gemeinderat die Aufhebung von Gräbern und Urnennischen nach Ablauf der Grabesruhe mit.
Nähere Hinweise entnehmen Sie bitte untenstehendem Dokument.
Zugehörige Objekte
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Grabräumungen 2024 (PDF, 109.31 kB) | Download | 0 | Grabräumungen 2024 |