Waldbrandgefahr "mässig"
Im Kanton St.Gallen gilt die Waldbrandgefahrenstufe 2 (mässige Gefahr). Zusätzlich wird im gesamten Kantonsgebiet die Massnahme "Mahnung zum sorgfältigen Umgang mit Feuer im Wald und in Waldesnähe / im Freien" ausgesprochen.
Folgende Verhaltensempfehlungen sind bei mässiger Waldbrandgefahr zu berücksichtigen:
- Zigaretten, Raucherwaren und Feuerzeuge dürfen nicht sorglos weggeworfen werden.
- Bei Feuerungen ist das Feuer immer zu beobachten und allfällige Funkenwurfe sind sofort zu löschen!
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: Waldbrandgefahr