Bauabnahme / Baukontrolle
Dem Gemeinderat ist vor und während der Bauzeit unaufgefordert Folgendes anzuzeigen:
a) die Fertigstellung des Schnurgerüstes;
b) die Fertigstellung der Abwasseranlagen vor dem Eindecken;
c) vor dem Versetzen von Tanks;
d) vor dem Betonieren der Schutzraumbauten;
e) nach dem Ansetzen der Kamine und Feuerstätten;
f) nach Fertigstellung derselben, jedoch vor deren Benützung;
g) Fertigstellung des Baus, spätestens 10 Tage vor dessen Bezug.
Die Baukontrolle durch den Gemeinderat oder durch die von ihm beauftragten Organe hat in der Regel nach eingegangener Anzeige zu erfolgen. Beanstandungen sind dem Bauherrn und der verantwortlichen Bauleitung unverzüglich zu melden. Nach Behebung der gerügten Mängel ist zum Zwecke der Nachkontrolle erneut Anzeige zu erstatten.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Bauverwaltung | 055 286 11 18 | marco.luginbuehl@schmerikon.ch |
Name | |
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Bau: Bauabnahme / Baukontrolle | Online-Formular |