Zentrumsgestaltung und Ortsdurchfahrt öffentliche Auflage
Der Gemeinderat hat basierend auf Art. 23 PBG[1] am 24. Oktober 2023 die nachstehenden Projekte bzw. Vorhaben genehmigt und zur öffentlichen Auflage erlassen. Als Eigentümer/in eines Grundstücks im Plangebiet oder im Umkreis von 30 Metern ausserhalb des Plangebietes benachrichtigen wir Sie hiermit persönlich über die öffentliche Auflage.
Gesetzliche Grundlagen |
Art. 39bis StrG[2], Art. 41 PBG |
Vorhaben |
Zentrumsgestaltung (Dorfplatz, Bahnhofstrasse und Seefeld) |
Bauherrschaft |
Politische Gemeinde Schmerikon, vertreten durch Gemeinderat, 8716 Schmerikon |
Projektverfasser |
Blau und Gelb Landschaftsarchitekten, Lattenhofweg 4, 8640 Rapperswil |
Lage |
gemäss beiliegendem Situationsplan |
Gesetzliche Grundlagen |
Art. 39bis StrG, Art. 41 PBG |
Vorhaben |
Teilstrassenplan Zentrumsgestaltung und Ortsdurchfahrt |
Planungsträger |
Politische Gemeinde Schmerikon, vertreten durch Gemeinderat, 8716 Schmerikon |
Planverfasser |
ERR Raumplaner AG, Teufener Strasse 1, 9001 St. Gallen |
Gesetzliche Grundlagen |
Art. 138 und 139 PBG |
Vorhaben |
Neubau Tiefgarage (öffentliche Einstellhalle unter Dorfplatz) |
Planungsträger |
Politische Gemeinde Schmerikon, vertreten durch Gemeinderat, 8716 Schmerikon |
Projektverfasser |
Schällibaum AG, Ingenieure und Architekten, Bahnhofplatz 11, 9001 Herisau |
Auflage:
Die öffentliche Auflage dauert von Mittwoch, 8. November 2023, bis Donnerstag, 7. Dezember 2023. Die Unterlagen können eingesehen werden auf der Gemeindeverwaltung Schmerikon, Hauptstrasse 16, 8716 Schmerikon, im 3. Obergeschoss. Die Unterlagen stehen zudem elektronisch auf https://mitwirkung-schmerikon.ch zur Verfügung.
Hinweis:
Koordiniert mit der Auflage dieser Projekte / Vorhaben erfolgt auch die öffentliche Auflage des Projektes Kantonsstrasse Nr. 17, RMS-Kilometer 26.120 - 26.500, Strassenraum und Ortsdurchfahrt Schmerikon durch das Tiefbauamt des Kantons St. Gallen
Einsprachen:
Gemäss Art. 45 StrG in Verbindung mit Art. 153 ff. des PBG sind Einsprachen schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Schmerikon, Hauptstrasse 16, Postfach 14, 8716 Schmerikon, einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse hat (Art. 45 Abs. 1 VRP[3]). In der Einsprache im Baubewilligungsverfahren ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlichen Verfahren entschieden wird.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Situationsplan | Download | 0 | Situationsplan |