Absage der Bürgerversammlung und Vorversammlung zur Bürgerversammlung / Urnenabstimmung über die Geschäfte der Bürgerversammlung
Die ausserordentliche Lage aufgrund des Coronavirus und die damit erlassenen Verordnungen des Bundes verunmöglichen die ordentliche Durchführung unserer auf den 31. März 2021 angesetzten Bürgerversammlung.
Gestützt auf Art. 52 des kantonalen Gemeindegesetzes (sGS 151.2, abgekürzt GG) und die durch die Regierung erlassene Verordnung über die Beschlussfassung über Geschäfte der Bürgerversammlung während der Covid-19-Epidemie, hat der Gemeinderat Schmerikon beschlossen, über die nachfolgenden Geschäfte der Bürgerversammlung an der Urne zu beschliessen:
- Jahresrechnung 2020, Bericht und Anträge der Geschäftsprüfungskommission
- Oberseestrasse, Erweiterung Kanalisation und Belagserneuerung, Bericht und Antrag des Gemeinderates
- Budget und Steuerplan 2021, Bericht und Antrag des Gemeinderates
Die Abstimmung erfolgt am Sonntag, 11. April 2021. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger erhalten die Abstimmungsunterlagen rechtzeitig zugestellt. Fehlende Stimmausweise und Unterlagen können bis Freitag, 9. April 2021, 16.30 Uhr bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.