Medienmitteilung Bundesgerichtsurteil zu Doppelspur Uznach-Schmerikon schützt die Verursacherin
Das letztinstanzliche Urteil des Bundesgerichts zum Doppelspurausbau Uznach-Schmerikon liegt vor. Es vermag nicht zu überraschen, dass die Beschwerde abgewiesen wurde. Gleichwohl bemängelt der Gemeinderat die mangelnde Anwendung des Verursacherprinzips bei der enormen siedlungs- und landschaftstrennenden Wirkung des schienengebundenen Verkehrs.
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