Abmeldung / Wegzug
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen beim Einwohneramt melden. Dies können Sie persönlich am Schalter des Einwohneramts oder online via eUmzugCH machen.
Wegzug ins Ausland
Bei einem Wegzug ins Ausland müssen Sie sich frühzeitig persönlich mit dem Einwohneramt, dem Steueramt und allenfalls der AHV-Zweigstelle in Verbindung setzen.
Wehrpflichtige Schweizer müssen zudem vorgängig ein Auslandurlaubsgesuch einreichen.
Nur so kann eine reibungslose Abmeldung ins Ausland, sowie eine problemlose Rückkehr in die Schweiz garantiert werden.
Zugehörige Objekte
Name |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohneramt | 055 286 11 19 | einwohneramt@schmerikon.ch |