Anschlussgebühren Wasser / Abwasser
Wasseranschlussbeiträge
Der Liegenschaftseigentümer hat für Objekte, die dem Verteilnetz der Wasserversorgung angeschlossen werden, einen einmaligen Anschlussbeitrag zu entrichten. Der Anschlussbeitrag wird auch für Um-, Erweiterungs- und Ersatzbauten erhoben.
Er setzt sich zusammen aus:
| Die Grundquote beträgt 10 Promille des Gebäudezeitwertes. |
| Der Gebäudezuschlag beträgt 10 Promille des Gebäudezeitwertes. |
Abwasser-Anschlussbeiträge
Die Grundeigentümer haben an die Kosten der Erstellung, Erweiterung und Erneuerungen der öffentlichen Gewässerschutzanlagen einen einmaligen Beitrag zu errichten.
| Der Anschlussbeitrag beträgt 23 Promille des Gebäudezeitwertes (Art. 57 Abwasserreglement). |
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Finanzverwaltung | 055 286 11 15 | finanzverwaltung@schmerikon.ch |
| Name | Download |
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