Ausländerausweise im KreditkartenformatAm 1. März 2020 wurde im Kanton St. Gallen der neue Ausländerausweis AA19 EU/EFTA im Kreditkartenformat eingeführt. Die Änderung gilt für neue oder erneuerte Aufenthaltstitel der Kategorien L (Kurzaufenthalt), B (Aufenthalt) und C (Niederlassung). Der biometrische Ausländerausweis für Angehörige aus Nicht-EU/EFTA Staaten bleibt unverändert. Für Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene werden die Ausländerausweise der Kategorien N und F weiterhin auf Sicherheitspapier ausgestellt. Die Umstellung auf das Kreditkartenformat erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Die Gesuche werden wie bis anhin in den Gemeinden über die Einwohnerämter eingereicht. Neu wird kein Passfoto mehr benötigt. Die Ausländerausweise im Kreditkartenformat werden für den ganzen Kanton zentral produziert und per Einschreiben direkt an die ausländische Person zugestellt. Die Gebühren für EU/EFTA-Bürger bleiben unverändert bei 65 Franken pro Ausweis. Hinzu kommt neu die Gebühr für den eingeschriebenen Postversand von fünf Franken. Nachfolgend werden wichtige Informationen zum neuen Ausländerausweis AA19 EU/EFTA im Kreditkartenformat aufgeführt. Gültigkeit alter Papierausweis Dokument FAQ_AA19_DE-1 (pdf, 81.5 kB) Datum der Neuigkeit 14. Apr. 2020
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