Umklassierung Aabachdamm - PlanauflageGestützt auf Art. 39 Abs. 2 des Strassengesetzes (sGS 732.1, abgekürzt StrG) hat der Gemeinderat Schmerikon die Aufhebung des Aabachdamms linksseitig (Gemeindeweg 2. Klasse, Nr. 5.20) beschlossen. Der Weg von der Betonbrücke zu den Sportanlagen wird weiterhin als Gemeindweg 2. Klasse klassiert bzw. in einem kurzen Teilstück mit der Klassierung erweitert. Der Teilstrassenplan liegt nach Art. 41 Strassengesetz während 30 Tagen, d.h. ab Montag, 26. August 2019 bis Dienstag, 24. September 2019, im Gemeindehaus Schmerikon, Büro Gemeindekanzlei, 3. OG, zur öffentlichen Einsicht auf. Rechtsmittel: Einsprachen gegen den Teilstrassenplan sind innert der Auflagefrist, d.h. bis 24. September 2019 schriftlich und begründet dem Gemeinderat Schmerikon einzureichen. Einspracheberechtigt ist, wer ein schutzwürdiges Interesse darzutun vermag. Die Einsprache hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung zu enthalten. Dokument Planauflage (pdf, 257.7 kB) Datum der Neuigkeit 21. Aug. 2019
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