Fakultatives Referendum Polizeireglement
Bekanntlich hat das Gesundheitsdepartement das Hundeverbot am Aabach aufgehoben und eine Leinenpflicht eingeführt. Um die nun rechtskräftige Leinenpflicht zu kontrollieren und Fehlbare zu verbüssen, hat der Gemeinderat im Polizeireglement die Voraussetzung geschaffen für private Sicherheitsdienste, Bussen auf der Stelle zu erheben. Der 1. Nachtrag mit der vorgenannten Bestimmung unterliegt dem fakultativen Referendum. Dieses kann ergriffen werden in der Zeit vom 18. Februar 2019 bis 29. März 2019.
Datum der Neuigkeit 15. Feb. 2019