
Im östlichen und westlichen Teil der Gemeinde werden Kindergarten und Primar- schule von der 1. bis 6. Klasse parallel geführt.
Der Unterricht für Sekundar- und Realschüler erfolgt im Oberstufen- zentrum.
Absolventen der Kantonsschule erreichen Wattwil in rund 15 Minuten mit der Bahn.


Homepage Schulgemeinde:
www.schule-schmerikon.ch
Musikschule Uznach:
www.schule-uznach.ch/de/schule/musikschule
Werkjahrschule Linthgebiet:
www.werkjahr-linthgebiet.ch
Schmerikon führt keine Kleinklassen, sondern integriert Kinder mit Schulschwierigkeiten in die Normalklassen. Schulische Heilpädagoginnen und -pädagogen unterstützen diese Kinder zusätzlich. Fremdsprachige Kinder erhalten in den ersten Schuljahren zusätzlichen Deutschunterricht. Ab der 2. Klasse besteht gegen ein kleines Entgelt das Angebot einer Aufgabenhilfe.
Die Schule Schmerikon führt keine eigene Musikschule. Sie arbeitet mit der Musikschule Uznach zusammen. Nach dem obligatorischen Unterricht des Fachs "Musikalische Grundschule" im 2. Kindergartenjahr und in der 1. Primarklasse können die Kinder ein Instrument lernen. Der Instrumentalunterricht findet üblicherweise in den Schulanlagen von Schmerikon statt.
Die Schulgemeinde Schmerikon ist auch dem Logopädischen Dienst Linthgebiet und der Werkjahrschule Linthgebiet in Uznach angeschlossen.
Für Kindergarten und Primarschule gelten generell Blockzeiten, jeweils von 8.10 bis 11.50 Uhr; d.h. während dieser Zeiten sind in der Regel alle Kinder in der Schule.
Diese besonderen Schulanlässe sollen helfen, die soziale Entwicklung der Kinder zu fördern. Da sie während der Schulzeit stattfinden, sind diese Anlässe für alle Kinder obligatorisch. Für die Lagerverpflegung wird ein Unkostenbeitrag erhoben.
Jedes Jahr finden Besuchstage statt. Über die Daten orientiert der Ferienplan. Nach Absprache mit der Lehrkraft sind Schulbesuche auch während der übrigen Zeit möglich.
Frühlings-, Sommer- und Herbstferien werden vom Erziehungsdepartement festgelegt und sind im ganzen Kanton gleichzeitig. Freitage, Weihnachts- und Sportferien werden vom Schulrat bestimmt. Der Ferienplan wird jeweils im Gemeindeblatt und in der Jahresrechnung veröffentlicht. Die aufgeführten Daten sind verbindlich und müssen eingehalten werden. Für Ferienverlängerungen wird in der Regel keine Bewilligung erteilt.